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Statuten

Statuten

1. Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen "Treffpünktli" besteht mit Sitz in Windisch ein Verein im Sinne von Artikel 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.


2. Vereinszweck


Der Verein will Vorkindergartenkindern Gruppenerfahrung und soziales Lernen ermöglichen. Er bezweckt Spiel- und Lebensraumerweiterung.


3. Mitgliedschaft


Der Verein besteht aus Aktiv-, Passiv- und Gönnermitgliedern.

  1. Aktivmitglieder: Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die Statuten mittels eines schriftlichen Beitrittsgesuches anerkennt. Aktivmitglieder haben das Recht, ihre Kinder das Treffpünktli besuchen zu lassen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich an den Vorstand. Jedes Aktivmitglied bezahlt einen Jahresbeitrag und verfügt über eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Für jedes Kind, welches das Treffpünktli besucht, ist ein Quartalsbeitrag im voraus und bar zu entrichten. Der Austritt eines Kindes während des laufenden Vereinsjahres muss dem Vorstand mindestens zwei Monate vorher schriftlich angezeigt werden. Besucht das Kind während der Kündigungszeit die Spielgruppe nicht mehr, ist der Beitrag bis zum Auslaufen der Kündigungszeit fällig. Ein allfälliger, zuviel im voraus bezahlter Quartalsbeitrag wird anteilsmässig zurückerstattet. Bei Austritt während der Probezeit (August bis Beginn Herbstferien) wird der Betrag ebenfalls anteilsmässig zurückerstattet.
  2. Passivmitglieder: Passivmitglieder bezahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag und haben in der Mitgliederversammlung nur eine beratende Stimme. Sie können nicht in den Vorstand gewählt werden. Kinder von Passivmitgliedern können das Treffpünktli nicht besuchen.
  3. Gönnermitglieder: Wer dem Verein einen Beitrag in mindestens der doppelten Höhe des normalen Jahresbeitrages leistet, wird Gönnermitglied. Der Jahresbeitrag ist nach der Probezeit fällig. Vorstandsmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit. Der Beitritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er kann jederzeit erfolgen, befreit jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung von fällig gewordenen Beiträgen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern.

4. Organe


Als Organe des Vereins fungieren Mitgliederversammlung und Vorstand.

  1. Die Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 10 Tage im voraus durch eine schriftliche Mitteilung an alle Mitglieder. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Verlangen des Vorstandes oder eines Fünftels der Mitglieder veranstaltet.
    Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    · Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes
    · Wahl der Rechnungsrevisoren
    · Festsetzung des Mitgliederbeitrages
    · Festsetzung der Quartalsbeiträge für die Kinder des Treffpünktli
    · Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung
    · Abänderung oder Ergänzung der Statuten
    · Auflösung des Vereins
    · Behandlung und Beschlussfassung aller Geschäfte, die ihr vom Vorstand unterbreitet werden
    Die Beschlussfassung wird mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Änderungen der Statuten und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  2. Der Vorstand: Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar, dem Kassier und dem Beisitzer. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Sitzung anwesend sind. An den Sitzungen nehmen die BetreuerInnen des Treffpünktli mit beratender Stimme teil.
    Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
    · Beschlussfassung betreffend Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung übertragen sind
    · Vollzug der Vereinsbeschlüsse
    · Vertretung des Vereins nach aussen
    · Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
    · Anstellung der BetreuerInnen des Treffpünktlis und Festsetzung der entsprechenden Gehälter
    · Unterstützung und Überwachung der BetreuerInnen
    · Neufassung, Ergänzung und Änderung der Hausordnung
  3. Die Rechnungsrevisoren: Es werden 2 Rechnungsrevisoren gewählt. Diese prüfen die Jahresrechnung, erstatten der Generalversammlung Bericht und stellen Anträge zu deren Handen. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.


5. Rechnungsabschluss und Haftung der Mitglieder


Als Vereinsjahr gilt das Schuljahr. Für die Verbindlichkeiten des Vereins "Treffpünktli" haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede Haftung eines Mitgliedes ist ausgeschlossen, ausser im Falle einer unerlaubten Handlung.


6. Besonderes

  • Das Treffpünktli ist während den für die Gemeinde Windisch geltenden Schulferien für insgesamt 13 Wochen/Jahr geschlossen. Der Ferienplan wird zu Beginn des Vereinsjahres bekanntgegeben.
  • Die Versicherung der Kinder (Unfall, Haftpflicht) ist Sache der Eltern. · Bei einem Ausfall der BetreuerInnen von mehr als 2 Wochen, bedingt durch Krankheit oder Unfall, wird der Quartalsbeitrag anteilsmässig zurückerstattet.
  • Bei einer Abwesenheit der Kinder ab 2 Wochen, bis max. 6 Wochen, bedingt durch Krankheit oder Unfall, wird mit einem Arztzeugnis der Quartalsbeitrag anteilsmässig zurückerstattet.

Windisch, 28. September 2007